SG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2010 - S 4 SO 1302/09
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; Berücksichtigung einer Schmerzensgeldzahlung
als Einkommen
Nach § 83 Abs. 2 SGB XII ist eine Entschädigung, die wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist und nach §
253 Abs.
2 BGB geleistet wird (hier Schmerzensgeld), nicht als Einkommen zu berücksichtigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
BSHG S. 88
,
SGB XII § 41
,
SGB XII § 42
,
SGB XII § 90