SG Lüneburg, Urteil vom 13.11.2006 - 25 AS 163/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch wegen Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzung
bei der Übernahme einer Mietkaution
1. Der Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung von bedürftigen Arbeitslosen nach dem SGB II obliegt die Pflicht, Hilfebedürftige
bei Vorsprachen anlässlich eines beabsichtigten Umzuges darüber aufzuklären, dass die Übernahme von Mietkautionskosten nur
dann erfolgen kann, wenn eine vorherige schriftliche Zusicherung erteilt worden ist.
2. Liegt eine häusliche Bedrohung durch den Lebensgefährten vor, so ist ein Umzug notwendig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 19 § 22