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LSG Bayern, Beschluss vom 04.05.2017 - 9 AL 8/17
Arbeitslosengeld Anrechnung einer Urlaubsabgeltung Nichtzulassungsbeschwerde Abgeltungsanspruch als Surrogat des Urlaubsanspruchs
1. Die bis 2009 vom BAG ständig vertretene Surrogatstheorie besagt vereinfacht, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch Surrogat des Urlaubsanspruchs ist und deswegen das Abgeltungsverlangen einem möglichen Urlaubsverlangen gleichsteht; danach wären nur diejenigen Urlaubstage abzugelten, die ein Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis auch tatsächlich hätte einbringen können.
2. Das BAG hat seine Rechtsprechung geändert, weil es nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs nicht mit europäischem Recht zu vereinbaren ist, wenn der Urlaubsabgeltungsanspruch eines arbeitsunfähigen ausgeschiedenen Arbeitnehmers wie der eigentliche Urlaubsanspruch wegen der krankheitsbedingten Verhinderung, den Urlaub in Anspruch zu nehmen, verfällt.
3. Daraus wird deutlich, dass die rechtliche Handhabung, den Abgeltungsanspruch entweder als Surrogat des Urlaubsanspruchs zu begreifen oder aber auch nicht, nur von begrenzter Tragweite ist, bereits arbeitsrechtlich geht es nach Einschätzung des Senats nicht an, damit jegliche Zuordnung des Urlaubsabgeltungsanspruchs zu Urlaubstagen zu leugnen; so richtet sich die Höhe des Abgeltungsanspruchs unbestreitbar noch immer nach der Zahl der nicht genommenen Urlaubstage.
4. Darüber noch hinausgehend das arbeitsförderungsrechtliche Regime, das an den Urlaubsabgeltungsanspruch ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs knüpft, suspendiert sehen zu wollen, erscheint nicht vertretbar.
Normenkette:
SGB III § 157 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Augsburg 30.11.2016 S 7 AL 198/16
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 30. November 2016 - S 7 AL 198/16 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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