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LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.04.2017 - 14 R 419/16
Rente wegen Erwerbsminderung Zustellung von Rentenbescheiden direkt an den Rentner statt an einen Betreuer Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes
1. Auch dann, wenn eine einfache Betreuung ohne Einwilligungsvorbehalt besteht und der Betreuer in das Verfahren nicht eingegriffen hat, werden Verwaltungsakte - wie Rentenbescheide - dennoch nur wirksam, wenn sie dem Betreuer zugegangen sind.
2. Dies entspricht der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Kommentarliteratur, die sich zu Recht auf § 6 Abs. 1 Satz 2 VwZG stützt; gleiches gilt auch bei der Übermittlung eines schriftlichen Verwaltungsaktes durch die Post.
Normenkette:
VwZG § 6 Abs. 1 S. 2
Vorinstanzen: SG Köln 08.04.2016 S 8 R 1318/15
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 08.04.2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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