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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 02.05.2017 - 3 U 11/17
Unfallversicherungsrecht Übernahme von Kosten für den Umbau eines Gaspedals Verfügungsmöglichkeit über ein weiteres Fahrzeug Zumutbare Nutzung
1. Der Anspruch auf Gewährung von Kosten für eine behindertengerechte Zusatzausstattung eines Kfz kann nicht völlig losgelöst von der Frage gesehen werden, ob ein Anspruchsteller bereits über ein Fahrzeug verfügt, dessen weitere Nutzung ihm in Anwendung der Grundsätze des § 4 KfzHV noch zuzumuten ist.
2. Dies ergibt sich schon daraus, dass die behinderungsbedingte Zusatzausstattung eines Kfz gemäß § 7 KfzHV das Vorhandensein eines solchen denknotwendig voraussetzt: eine Zusatzausstattung eines Kfz kann es ohne das Fahrzeug nicht geben, sie ist auch nicht als selbstständiger Teil davon benutzbar.
Normenkette:
SGB VII § 40 Abs. 3
,
KfzHV § 7
,
KfzHV § 4
Vorinstanzen: SG Mainz 16.12.2016 S 10 U 76/15
Tenor
1.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 16.12.2016 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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