SG Hildesheim, Urteil vom 23.07.2009 - 43 AS 730/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Anordnungsgrund im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren
wegen Verlust des Krankenversicherungsschutzes
Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes kann mangels Eilbedürftigkeit der Sache die vollständige Übernahme der Versicherungsbeiträge
zur privaten Krankenversicherung nicht erfolgreich erstritten werden, da der Hilfebedürftige den Verlust des Krankenversicherungsschutzes
bzw. das Ruhen der Leistungen nach § 193 Abs. 6 VVG auch bei Beitragsrückständen zunächst nicht zu befürchten hat.. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 26 Abs. 2 S. 1 Nr. 1
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VAG § 12 Abs. 1c
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VVG § 193 Abs. 3
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VVG § 206 Abs. 1 S. 1
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