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BSG, Beschluss vom 17.02.2015 - 13 R 27/14
Darlegungen zur Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage Wiedergabe von Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts
1. Nicht ausreichend sind Darlegungen zur Klärungsfähigkeit einer Rechtsfrage in einem Rechtsstreit, wenn lediglich ausgeführt wird, bei Bejahung der genannten Rechtsfrage müsse auf der Grundlage der Tatsachenfeststellung des LSG die Entscheidung zu Gunsten des Beschwerdeführers ausfallen.
2. Erforderlich wäre weiter, die maßgeblichen Tatsachenfeststellungen des Berufungsgerichts wiederzugeben.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Thüringen 13.11.2013 L 3 R 1974/12 , SG Nordhausen S 3 R 4488/11
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 13. November 2013 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: