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BSG, Urteil vom 13.04.2011 - 14 AS 85/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Prüfung der Angemessenheit im Stadtgebiet Berlins
Die Angemessenheit von Kosten der Unterkunft ist unter Zugrundelegung der sog. Produkttheorie in einem mehrstufigen Verfahren zu konkretisieren: Zunächst ist die angemessene Wohnungsgröße zu ermitteln. Alsdann ist festzustellen, ob die angemietete Wohnung dem Produkt aus angemessener Wohnfläche und Standard entspricht, der sich in der Wohnungsmiete niederschlägt. Vergleichsmaßstab sind insoweit die räumlichen Gegebenheiten am Wohnort des Hilfebedürftigen, wobei die örtlichen Gegebenheiten auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln und zu berücksichtigen sind (hier: maßgeblicher räumlicher Vergleichsmaßstab bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten im Stadtgebiet von Berlin). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 558d
,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 03.04.2008 S 121 AS 17596/07 , LSG Berlin-Brandenburg 31.03.2009 L 29 AS 1164/08
Auf die Revisionen der Klägerinnen wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: