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BSG, Beschluss vom 26.07.2016 - 4 AS 12/16
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren Bezeichnung des Verfahrensmangels des Erlasses eines Prozessurteils anstelle eines Sachurteils im Rechtsstreit um Arbeitslosengeld II Anforderungen an einen willkürlichen bzw. rechtsmissbräuchlichen Antrag
Wird zu Unrecht ein Prozessurteil anstelle eines Sachurteils erlassen, so ist ein Verfahrensmangel gegeben, weil beides jeweils eine qualitativ andere Entscheidung ist und sowohl ein Entscheidungs- als auch ein Verfahrensmangel gegeben sind (hier bei der Frage der "gezielten Erweiterung" des prozessualen Begehrens zur Erlangung einer Berufungsfähigkeit durch einen "willkürlichen bzw. rechtsmissbräuchlichen" Antrag im Rechtsstreit um SGB II-Leistungen).
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
,
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 160a Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: LSG Sachsen 14.12.2015 L 2 AS 947/15 , SG Chemnitz S 16 AS 1499/13
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: