Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 08.03.2018 - 10 EG 7/16
Elterngeldanspruch bei einer Adoptionspflege von drei Wochen Monatsweise Entstehung eines Elterngeldanspruchs Bestandsgeschützter Anspruch Kein Wegfall des Anspruchs bei Unterschreiten der Monatsgrenze
1. Für die Adoptionspflege sind die Vorschriften des BEEG mit der Maßgabe anzuwenden, dass statt des Zeitpunkts der Geburt der Zeitpunkt der Aufnahme bei der berechtigten Person maßgeblich für den Elterngeldanspruch ist.
2. Dadurch wird die Gleichbehandlung gegenüber Berechtigten mit leiblichen Kindern sichergestellt.
3. Nach der Aufnahme eines Adoptionspflegekindes entsteht der Elterngeldanspruch monatsweise; ein einmal begründeter Elterngeldanspruch endet mit dem Ablauf des Lebens- oder Betreuungsmonats, in dem der Verlust des Kindes eintritt.
4. Ein Elterngeldanspruch fällt trotz der Beendigung der Adoptionspflege vor Ablauf des ersten Betreuungsmonats für diesen Betreuungsmonat weder vollständig noch teilweise weg, sondern bleibt bis zu dessen Ablauf bestandsgeschützt.
5. Somit ist trotz Haushaltsaufnahme durch die leiblichen Eltern und Beendigung des Adoptionspflegevertrags nach einer dreiwöchigen Adoptionspflege der Elterngeldanspruch bis zum Ablauf des ersten Betreuungsmonats begründet.
Normenkette:
BEEG § 4 Abs. 3 S. 1
,
BEEG § 1 Abs. 3 S. 2
,
BEEG § 4 Abs. 4
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 11.05.2016 L 17 EG 13/12 , SG Potsdam 04.09.2012 S 37 EG 5/11
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Mai 2016 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat auch die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Entscheidungstext anzeigen: