Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 27.06.2013 - 10 EG 8/12
Anspruch auf Elterngeld; Umfang des Anspruchs bei Zwillingen
1. Eltern von Zwillingen, die beide die Anspruchsvoraussetzungen für Elterngeld erfüllen, steht für jedes Kind Elterngeld in gesetzlichem Umfang (von bis zu 14 Monatsbeträgen zuzüglich Mehrlingszuschlag) zu.
2. Der Abzug der Kirchensteuer bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgebenden Einkommens aus Erwerbstätigkeit stellt keine Diskriminierung des Berechtigten wegen seines religiösen Bekenntnisses dar und verstößt auch nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes.
Fundstellen: BFH/NV 2013, 2047, FamRZ 2013, 1656, FuR 2014, 40
Normenkette:
BEEG § 1 Abs. 1
,
BEEG § 15 Abs. 2
,
BEEG § 2 Abs. 1
,
BEEG § 2 Abs. 6
,
BEEG § 2 Abs. 7
,
BEEG § 3 Abs. 2
,
BEEG § 4
,
BErzGG § 3 Abs. 1
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
GG Art. 3 Abs. 3
Vorinstanzen: LSG Bayern 23.11.2011 L 12 EG 26/08 , SG Bayreuth 14.04.2008 S 10 EG 15/07
Auf die Revision des Klägers wird der Beklagte unter entsprechender Änderung des Urteils des Bayerischen Landessozialgerichts vom 23. November 2011 verurteilt, das Elterngeld des Klägers - soweit noch nicht geschehen - gemäß § 2 Abs 6 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz um monatlich 300 Euro zu erhöhen.
Im Übrigen werden die Revisionen des Klägers und des Beklagten zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger auch für das Revisionsverfahren zwei Drittel der außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: