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BSG, Urteil vom 11.03.2014 - 11 AL 5/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Beschäftigungslosigkeit eines Fernsehmitarbeiters des ZDF bei Nichteinsatzzeiten
Die leistungsrechtliche Beschäftigungslosigkeit tritt bereits dann ein, wenn die tatsächliche Beschäftigung beendet wird und es an dem Willen der Parteien des Beschäftigungsverhältnisses fehlt, dieses fortzusetzen. Dies ermöglicht die Annahme von Beschäftigungslosigkeit in verschiedenen, in der Praxis häufig auftretenden Konstellationen. Daher steht ein Fernsehmitarbeiter auch an den Tagen, in denen er mit dem Sender keine Einsätze vereinbart hat, in einem Beschäftigungsverhältnis im leistungsrechtlichen Sinne, wenn trotz der jeweils monatlich befristet und für einzelne Einsatztage geschlossenen Arbeitsverträge er bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden auch in den Nichteinsatzzeiten einem umfassenden Weisungsrecht untersteht.
Fundstellen: NZA 2014, 894, NZS 2014, 436
Normenkette:
SGB III § 118 Abs. 1 Nr. 1
,
SGB III § 119 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 24.01.2013 L 1 AL 2/12 , SG Mainz 11.10.2011 S 4 AL 136/09
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2013 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Revisionsverfahren nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: