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BSG, Beschluss vom 11.10.2016 - 12 KR 39/16 B
Unzulässigkeit eines pauschalen Ablehnungsgesuchs gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit im sozialgerichtlichen Verfahren
Ein Ablehnungsgesuch gegen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ist offensichtlich unzulässig, wenn es sich pauschal gegen alle Richter eines Senats sowie auch gegen alle weiteren Richter des Gerichts wendet, die Mitglied politischer Parteien sind und das Gesuch offenkundig lediglich Ausführungen enthält, die keinerlei sachlichen Bezug zum konkreten Verhalten der abgelehnten Richter haben.
Normenkette:
DRiG § 39
,
SGG § 160a Abs. 2 S. 3
,
SGG § 169 S. 2-3
,
SGG § 60
,
ZPO §§ 42 ff.
Vorinstanzen: LSG Berlin-Brandenburg 04.03.2016 L 9 KR 173/13 , SG Frankfurt/Oder S 4 KR 100/09
Das Ablehnungsgesuch des Klägers wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. März 2016 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: