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BSG, Urteil vom 28.09.2010 - 1 KR 2/10
Anspruch auf Auslandskrankenbehandlung wie ein familienversicherter Familienangehöriger; Abtretung des Erstattungsanspruchs des Arbeitgebers an den Familienangehörigen
1. Ein Arbeitgeber muss den mit einem Beschäftigten in das vertragslose Ausland mitreisenden Familienangehörigen Krankenbehandlung nur gewähren, wenn diese familienversichert sind.
2. Kann ein Arbeitgeber die Kosten einer Auslandsbehandlung für einen Familienangehörigen seines Auslandsbeschäftigten von der Krankenkasse erstattet verlangen, darf er den Erstattungsanspruch zur Geltendmachung an den Familienangehörigen abtreten.
3. Klagt ein Familienangehöriger eines Auslandsbeschäftigten in der Sozialgerichtsbarkeit Erstattungsansprüche gegen seine Krankenkasse ein, die ihm der Arbeitgeber des Beschäftigten abgetreten hat, ist der Familienangehörige kostenprivilegiert.
Fundstellen: DB 2011, 364, NZS 2011, 541
Normenkette: , , ,
SGG § 131 Abs. 1 S. 3
,
SGG § 183
Vorinstanzen: LSG Rheinland-Pfalz 10.12.2009 L 5 KR 150/08 , SG Mainz 13.10.2008 S 7 KR 66/06
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

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