Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Urteil vom 16.03.2010 - 2 U 4/09
Erstattungsanspruch der gesetzlichen Krankenkasse gegen den Unfallversicherungsträger aufgrund wiederholter stationärer Krankenbehandlungen; Auslegung der Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X
Nach § 111 S. 2 SGB X beginnt der Lauf der Ausschlussfrist frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem der erstattungsberechtigte Leistungsträger von der Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers über seine Leistungspflicht Kenntnis erlangt hat. Im Rahmen eines Kostenerstattungsstreits zwischen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft wegen Durchführung einer stationären Heilbehandlung beinhaltet die Entscheidung des Unfallversicherungsträgers über die Feststellung eines Versicherungsfalls und die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund einer Berufskrankheit jedoch keine Entscheidung über eine Leistungspflicht hinsichtlich zB. einer stationären Heilbehandlung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII §§ 26ff
, ,
SGB VII § 7 Abs. 1
, , ,
SGB X § 105
,
SGB X § 111 S. 1
,
SGB X § 111 S. 2
Vorinstanzen: SG Gotha 24.11.2008 S 17 U 3743/07
Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 24. November 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auf 10.140,48 Euro festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: