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BSG, Beschluss vom 11.09.2019 - 3 KR 80/18 B
Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs Beruhen einer Entscheidung auf einer Gehörsverletzung
Ein Verfahrensmangel im Sinne von § 160a Abs. 2 Satz 3 SGG für die Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist dann ausreichend dargelegt, wenn sich aus dem Beschwerdevorbringen ergibt, welches Vorbringen verhindert wurde und inwiefern das Urteil darauf beruhen kann und dass der Beschwerdeführer seinerseits alles Zumutbare getan hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen.
Normenkette:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
,
SGG § 62
,
GG Art. 103 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Hessen 15.11.2018 L 8 KR 532/16 , SG Wiesbaden 14.11.2016 S 2 KR 100/15
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 15. November 2018 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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