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BSG, Urteil vom 17.03.2010 - 6 KA 13/09
Höhe der Vergütung für zeitgebundene und genehmigungsbedürftige psychotherapeutische, von Weiterbildungsassistenten erbrachte Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung
Zeitgebundene und genehmigungsbedürftige psychotherapeutische Leistungen sind auch dann mit dem Mindestpunktwert zu vergüten, wenn sie von einem genehmigten Weiterbildungsassistenten erbracht worden sind.
Normenkette:
BMV-Ä § 15 Abs. 1 S. 2
,
SGB V § 82 Abs. 1
,
SGB V § 85 Abs. 4 S. 4
,
SGB V § 85 Abs. 4a S. 1 Halbs. 2
,
Ärzte-ZV § 32 Abs. 1 S. 1
,
Ärzte-ZV § 32 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 04.03.2009 S 83 KA 1643/06
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. März 2009 geändert. Die angefochtenen Bescheide der Beklagten in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 14. November 2006 werden aufgehoben.
Die Beklagte wird verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu über die Honoraransprüche des Klägers für die Quartale III/2005 bis I/2006 zu entscheiden.
Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Beklagte drei Viertel und der Kläger ein Viertel.

Entscheidungstext anzeigen: