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BSG, Urteil vom 17.06.2008 - 8 AY 8/07
Anspruch auf Asylbewerberleistung, rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer
1. Minderjährigen Kindern ist ein Fehlverhalten ihrer Eltern in Form einer rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Aufenthaltsdauer nach § 2 Abs. 1 AsylbLG nicht zuzurechnen. Sie erhalten gleichwohl nur dann höhere Analogleistungen, wenn zumindest einem Elternteil Leistungen gem § 2 Abs. 1 AsylbLG zustehen.
2. Für eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer ist nicht entscheidend, ob der Asylbewerber im streitigen Zeitraum in die deutsche Gesellschaft eingegliedert war. Vielmehr genügt ein früheres Fehlverhalten, das generell geeignet war, die Aufenthaltsdauer zu beeinflussen. Dabei ist eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung nicht bereits darin zu sehen, dass der Asylbewerber nicht freiwillig ausgereist ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AsylbLG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 3 § 3 §§ 3ff
,
AufenthG (2004) § 60a
,
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3
Vorinstanzen: LSG Niedersachsen-Bremen 16.10.2007 L 11 AY 28/05 , SG Hannover 23.05.2005 S 51 AY 39/05

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