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BSG, Urteil vom 24.02.2016 - 8 SO 18/14
Anspruch auf Übernahme von Fahrkosten für einen Behindertenfahrdienst während der Arbeiten an einer Promotion als Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII
Die Pflicht zur umfassenden Prüfung eines Rehabilitationsantrags nach allen in Betracht kommenden Leistungsgesetzen gilt auch in einem der eigentlichen Leistungsbewilligung vorgeschalteten Verfahren der Zusicherung bzw wenn das Ziel der Leistung auf den Beitritt zu einer Schuld gerichtet ist.
Der Kurztext wird in Kürze nachgeführt!
Normenkette:
SGB XII § 54 Abs. 1
Vorinstanzen: LSG Sachsen-Anhalt 06.02.2014 L 8 SO 30/12 , SG Magdeburg 18.09.2012 S 16 SO 56/09
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. Februar 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.

Entscheidungstext anzeigen: