Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BSG, Beschluss vom 04.06.2007 - BL 2/07
Beweisanträge nicht rechtskundig vertretener Beteiligter im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Geben Beteiligte ohne berufsmäßige Rechtsvertreter in der mündlichen Verhandlung lediglich einen Sachantrag zu Protokoll, lässt das grundsätzlich nicht darauf schließen, dass ein zuvor schriftsätzlich gestellter Beweisantrag fallen gelassen wird.
2. Hat das Gericht auf den schriftsätzlich gestellten Beweisantrag hin Ermittlungen angestellt, die ein Beteiligter für unzureichend hält, so hat er das dem Gericht mitzuteilen. Andernfalls kann das Gericht auch bei einem Beteiligten ohne berufsmäßigen Rechtsvertreter davon ausgehen, der Beweisantrag solle nicht weiter verfolgt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 103
Vorinstanzen: LSG Bayern 16.01.2007 L 15 BL 2/04 , SG München 12.12.2003 S 1 BL 17/01

Entscheidungstext anzeigen: