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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.02.2015 - 12 AS 125/13
Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II; Keine Gewährung weiterer Kosten der Unterkunft für die Vergangenheit bei jahrelang nicht geltend gemachter Differenz zugunsten des Hilfebedürftigen
Besteht bei einem Hilfebedürftigen über mehrere Jahre hinweg eine Differenz zwischen den tatsächlichen und den vom Jobcenter übernommenen Kosten der Unterkunft von 200 € und macht der Hilfebedürftige in dieser Zeit keine höheren Ansprüche geltend, so begründet dies ernsthafte Zweifel an dessen Hilfebedürftigkeit.
Normenkette:
SGB II § 9
Vorinstanzen: SG Reutlingen 04.12.2012 S 6 AS 1875/10
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 04.12.2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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