LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2006 - 12 AS 1362/06
Verfassungsmäßigkeit der Berechnung des Unterschiedsbetrages nach § 24 Abs. 2 SGB II
Es ist nicht verfassungswidrig, dass bei der Berechnung des Unterschiedsbetrages nach §
24 Abs.
2 SGB II der Summe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes nach
SGB III und Wohngeldes des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nicht nur der auf den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen entfallende individuelle
Anteil des Arbeitslosengeld II, sondern der Gesamtbetrag des an alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu zahlenden Arbeitslosengeld
II gegenüberzustellen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 24 Abs. 1 S. 1 § 24 Abs. 2 Nr. 1 § 24 Abs. 2 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Freiburg 09.02.2006 S 3 AS 1177/05