LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2008 - 12 AS 1993/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer Eigenheimzulage als Einkommen
Dient eine Eigenheimzulage der Finanzierung einer selbstgenutzten und nicht als Vermögen zu berücksichtigenden Immobilie,
so ist nicht auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen. Das gilt unabhängig von der Art der Einbindung der Eigenheimzulage in
die Finanzierung und auch unabhängig davon, ob sie der Zinstilgung oder der Kredittilgung/Eigentumsbildung dient. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 1 Abs. 1 Nr. 7
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 11 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a
Vorinstanzen: SG Heilbronn 22.03.2007 S 8 AS 3405/06