LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2006 - 13 AS 1420/06
Gegenstand des Verfahrens beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Voraussetzung für den befristeten Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug
1. §
96 Abs.
1 SGG findet entsprechende Anwendung, wenn beim Bezug von Arbeitslosengeld II für mehrere aneinander anschließende Bewilligungszeiträume
um dieselbe Rechtsfrage gestritten wird.
2. Der Bezug von Arbeitslosengeld II iS von § 24 Abs. 1 S. 1 SGB II meint den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
und der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Dies gilt auch dann, wenn diese von verschiedenen Trägern bewilligt worden
sind.
3. Voraussetzung für den befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II ist der vorherige Bezug von Arbeitslosengeld und nicht
von Übergangsgeld wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder von Arbeitslosenhilfe. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 24 Abs. 1 S. 1 § 24 Abs. 1 S. 2 § 24 Abs. 2 Nr. 2 § 41 Abs. 1 S. 4
,
,
Vorinstanzen: SG Konstanz 20.02.2006 S 9 AS 753/05