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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.2016 - 4 R 2840/16
1. Für die Frage der hinreichenden Erfolgsaussichten im Sinne des Prozesskostenhilferechts kommt es auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des PKH-Antrages an. Dazu gehört neben der schlüssigen Begründung der Klage die Vorlage der vollständig und plausibel ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
2. Die Befragung behandelnder Ärzte als sachverständige Zeugen rechtfertigt allein nicht die Annahme hinreichender Erfolgsaussichten.
Normenkette:
SGG § 73a
,
ZPO § 114
Vorinstanzen: SG Heilbronn 22.06.2016 S 5 R 2331/15
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 22. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

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