LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.06.2008 - 7 AS 2955/08
Aussetzung der Vollstreckung im sozialgerichtlichen Verfahren beim Streit über existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II
und dem SGB XII
Im Rahmen der erforderlichen Interessen- und Folgenabwägung bei einer Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung ist
im Streit über existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII regelmäßig davon auszugehen, dass die Nachteile,
die dem Antragsteller bei Versagung der erstinstanzlich zugesprochenen Leistungen entstünden, die Nachteile überwiegen, die
einem Leistungsträger durch die vorläufige Gewährung von Leistungen entstehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB XII § 27 §§ 27ff
,
SGB II § 19 §§ 19ff
,
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 18.06.2008 S 11 AS 2426/08 ER