LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.06.2006 - 7 AS 3640/05
Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, Verfassungsmäßigkeit
Verfassungsrechtlich nicht geschützt ist das Vertrauen auf den Fortbestand des Leistungsniveaus einer steuerfinanzierten staatlichen
Fürsorgeleistung. Im Rahmen des grundsätzlich weiten Ermessens des Gesetzgebers ist er nicht gehindert, diese Leistung abzusenken.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GG Art.
1 Art.
14 Abs.
1 Art.
20 Abs.
1 Art.
20 Abs.
3 Art.
3 Abs. 1
,
SGB II § 65 Abs. 4
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 12.08.2005 S 9 AS 1048/05