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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2016 - 9 R 695/16
Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren
Der Ausschluss der Anrechnung der letzten zwei Jahre des Bezugs von Arbeitslosengeld auf die Wartezeit von 45 Jahren ist (jedenfalls) in den Fällen, in denen der Arbeitsplatzverlust freiwillig durch Auflösungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber erfolgte, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Fundstellen: NZS 2016, 5
Normenkette:
GG Art. 14
,
GG Art. 3
,
SGB VI § 236b
,
Vorinstanzen: SG Ulm 15.02.2016 S 10 R 986/15
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 15. Februar 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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