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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2013 - 11 EG 5306/12
Elterngeld-Berechnung Einkommensermittlung Nichtberücksichtigung für Pauschalzahlungen für Firmenwerbung am Privat-Kfz als Gehalt
Als sonstige Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG sind Einnahmen eines Arbeitnehmers aus einer gesonderten Kfz-Werbevereinbarung mit seinem Arbeitger für dessen Betrieb kein elterngeldrelevantes Erwerbseinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit und daher in diesem besonderen Fall auch nicht für die Bemessung der Höhe des Elterngeldanpruches zu berücksichtigen.
Normenkette:
BEEG § 2 Abs. 7 S. 1
,
BEEG § 2 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Mannheim 13.12.2011 S 9 KR 3530/11
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 13.12.2011 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, das die Beklagte verurteilt wird, der Klägerin Krankengeld für die Zeit vom 14.02.2011 bis 20.02.2011 zu zahlen.
Die Beklagte erstattet der Klägerin deren außergerichtliche Kosten auch im Berufungsverfahren.
Die Revision wird zugelassen.

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