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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2018 - 11 KR 4583/17
Sozialversicherungsbeitragspflicht eines Wärmeablesers/Monteurs Abgrenzung selbständiger Tätigkeit von abhängiger Beschäftigung Überwiegende Merkmale einer Tätigkeit
Nicht jede Abstimmung über einzelne Arbeitsabläufe führt zu einer Eingliederung des Auftragnehmers in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers (zur Tätigkeit eines Wärmeablesers/Monteurs).
1. Die Abgrenzung von Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit richtet sich nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen.
2. Die Zuordnung einer Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 26.10.2017 S 15 KR 995/16
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26.10.2017 und der Bescheid der Beklagten vom 14.08.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.02.2016 aufgehoben und es wird festgestellt, dass der Beigeladene zu 1) in seiner Tätigkeit als Wärmeableser/Monteur bei der Klägerin im Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.12.2012 nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung unterlag. Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000 Euro festgesetzt.

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