LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.06.2008 - 11 KR 5802/07
Anspruch auf ein Blutgerinnungsmessgerät als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Werden die Blutgerinnungswerte im Abstand von drei Wochen im Rahmen der ärztlichen Behandlung bestimmt, so besteht kein Anspruch
auf Versorgung mit einem Blutgerinnungsmessgerät, es sei denn die Werte müssen wegen starker Schwankungen öfter bestimmt werden
oder die Versicherten sind aus gesundheitlichen Gründen gehindert, regelmäßig eine ärztliche Praxis aufzusuchen. Dabei genügen
wiederholte Aufenthalte im Ausland nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 05.11.2007 S 5 KR 3285/06