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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2012 - 12 AL 1707/11
Notwendigkeit der Maßnahme einer Förderung der beruflichen Weiterbildung; Beurteilungszeitpunkt einer Beschäftigungsprognose
Bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung des Arbeitslosen handelt es sich um eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Prognoseentscheidung. Maßgebender Beurteilungszeitpunkt ist der Erlass des Widerspruchsbescheids, wenn die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wird.
Bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Weiterbildung zur beruflichen Eingliederung des Arbeitslosen handelt es sich um eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Prognoseentscheidung. Maßgebender Beurteilungszeitpunkt ist der Erlass des Widerspruchsbescheids, wenn die Maßnahme noch vor Erlass des Widerspruchsbescheids begonnen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB III § 77 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Konstanz 02.02.2011 S 7 AL 1632/10
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 2. Februar 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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