LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2006 - 1 A 5295/05
Streitwertfestsetzung in Aufsichtssachen
Hat die angefochtene Aufsichtsmaßnahme nur Auswirkungen für einen begrenzten Zeitraum, so ist der regelmäßige Streitwert in
Höhe des dreifachen Auffangwerts zu reduzieren. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: GKG § 52 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 20.07.2005 S 6 A 2129/04