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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2017 - 2 SF 248/17
Überlanges Gerichtsverfahren; Entschädigungsklage; zweijährige Überlänge; Wiedergutmachung auf andere Weise; geringe Bedeutung der Sache für den Kläger; Berechtigung des Jobcenters zur Veraktung von Kontoauszügen; Feststellung einer Überlänge ausreichend; Erhöhung der Kostenquote
Lediglich Feststellung einer überlangen Verfahrensdauer gemäß § 198 Abs. 4 Satz 1 GVG, wenn das Ausgangsverfahren für den Betroffenen Kläger nur von sehr geringer Bedeutung gewesen ist.
Tenor
Die unangemessene Dauer des gerichtlichen Verfahrens (Klage vor dem SG S 5 AS 2584/11 und Berufung vor dem LSG L 9 AS 1590/13) wird festgestellt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu zwei Drittel und der Beklagte zu einem Drittel zu tragen.
Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3.000,- EUR festgesetzt.

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