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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2013 - 4 P 5153/12
Rechtmäßigkeit eines Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege Zulässigkeit der Vereinbarung von Personalrichtwerten
Ein Verein als Träger mehrerer Pflegeeinrichtungen hat kein Anspruch auf Annahme seines Angebots auf Abschluss eines Versorgungsvertrages nach § 17 Abs. 4 Rahmenvertrag für die Versorgung Pflegebedürftiger mit psychiatrischen Erkrankungen etc. gegen die regionalen Spitzenverbände der Pflegekassen nach dem SGB XI. Der hier im Einzelfall bereits der in der Vergangenheit geschlossene Versorgungsvertrag eröffnet eine solche Vertragsanpassung nicht und geht seinerseits noch als Regelung für das Land Baden-Württemberg über die gesetzliche Ermächtigung des § 75 Abs. 3 S. 1 und 2 SGB XI hinaus.
Normenkette: ,
SGB XI § 75 Abs. 1
,
SGB XI § 75 Abs. 3 S. 1 und S. 2
,
SGB XI § 75 Abs. 3 S. 1-2
Vorinstanzen: SG Stuttgart 12.06.2012 S 16 P 5098/09
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 12. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für beide Rechtszüge wird endgültig auf EUR 5.000,00 festgesetzt.

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