LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.06.2007 - 5 KA 2542/07
Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei der Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums
Steht eine Entscheidung über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung an, über die bislang noch keine höchstrichterliche
Rechtsprechung vorliegt, und sind die Erfolgsaussichten der Klage derzeit nicht abschätzbar und ist nicht erkennbar, dass
ein Abwarten in der Hauptsache für die Antragsteller zu einer unbilligen Härte führen würde, so ist eine Anordnung der sofortigen
Vollziehung nicht gerechtfertigt (hier: Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes bei einem Rechtsstreit bzgl der Zulassung eines
Medizinischen Versorgungszentrums zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung mit Genehmigung zur Anstellung eines
Facharztes für Kieferorthopädie als Zahnarzt). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 26.04.2007 S 10 KA 2895/07 ER