LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2008 - 5 KA 2851/06
Eintragung in das Arztregister, Fachkundenachweis eines Diplom-Sozialpädagogen für personenzentrierte Psychotherapie, Anerkennung
als Behandlungsverfahren in den Psychotherapierichtlinien
1. Der Fachkundenachweis des §
95c SGB V kann durch gesprächspsychotherapeutische Behandlungen oder Ausbildungen nicht erbracht werden, solange die Gesprächspsychotherapie
als in der gesetzlichen Krankenversicherung anerkanntes Behandlungsverfahren in den Psychotherapierichtlinien nicht benannt
ist. Dabei können sich Leistungserbringer bei verzögerter Beschlussfassung grundsätzlich nicht auf Systemversagen berufen,
sondern sie müssen in ihren Grundrechten aus Art.
12 GG verletzt werden.
2. Mit dem Beschluss des GBA vom 24.4.2008, die Gesprächspsychotherapie nicht als ein zur Krankenbehandlung geeignetes Verfahren
anzuerkennen, hält er sich innerhalb des ihm eingeräumten Beurteilungsspielraums. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2009, 569
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 20.08.2003 S 1 KA 4414/02