LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.06.2008 - 5 KA 4514/07
Zulässigkeit der defensiven Konkurrentenklage eines Vertragsarztes
Durch die Entscheidung des Zulassungsausschusses über die Zulassung einer Konkurrentin im Wege einer Sonderbedarfszulassung
wird ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Facharzt für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Hämatologie und internistische
Onkologie nicht in eigenen Rechten verletzt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ÄBedarfsplRL Nr. 24, Nr. 25
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Vorinstanzen: SG Karlsruhe 09.08.2007 S 1 KA 636/07