LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.07.2006 - 7 SO 1902/06 ER-B
Ablehnung eines Leistungsangebots durch den Sozialhilfeträger
Ein Leistungsangebot eines Einrichtungsträgers kann der Sozialhilfeträger nicht unter Hinweis auf fehlenden Bedarf oder unter
Verweis auf seiner Auffassung nach bessere oder geeignetere Formen der Betreuung ablehnen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BSHG § 93 Abs. 2 § 93d Abs. 2
,
SGB XII § 5 Abs. 2 S. 2 § 75 Abs. 2 S. 2 § 75 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 § 75 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 § 75 Abs. 3 S. 2 § 76 § 77 Abs.
1 § 77 Abs. 2 § 80 § 9 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 09.03.2006 S 11 SO 730/06 ER