LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.03.2009 - 8 AL 3880/08
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erweiterung des Bemessungsrahmens beim Bemessungsentgelt, Indizfunktion des Bemessungsentgeltes
1. Der Monat ist bei der Berechnung des Bemessungsentgeltes nach §
131 Abs.
1 S. 1
SGB III mit 30 Tagen anzusetzen.
2. Voraussetzung für eine unbillige Härte nach §
130 Abs.
3 S. 1 Nr.
2 SGB III ist das Vorliegen einer erheblichen Verschlechterung in der Entgeltsituation, welche die Anknüpfung der Bemessung an die
allgemeinen Regeln als im Einzelfall unzumutbar erscheinen lässt. Dabei ist über eine Vergleichsberechnung darauf abzustellen,
ob sich ein Missverhältnis zwischen dem im Bemessungsrahmen nach §
130 Abs.
1 SGB III und im erweiterten Bemessungsrahmen erzielten Arbeitsentgelt ergibt, das nach einer Erweiterung verlangt, um die Indizfunktion
des Bemessungsentgeltes zu gewährleisten. Dies ist bei einem Gehaltsunterschied von 8% nicht mehr der Fall. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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Vorinstanzen: SG Mannheim 11.07.2008 S 8 AL 1069/08