Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.2017 - 8 U 1754/16
Ein Unternehmen, das die planmäßige, zum Wohl der Allgemeinheit und nicht - allein - zum Zwecke des Erwerbes ausgeübte unmittelbare vorbeugende oder abhelfende Hilfeleistung für notleidende oder (hier gesundheitlich) gefährdete Mitmenschen zum Zweck hat, gehört zur Wohlfahrtspflege. Dabei kommt dem Aspekt der fehlenden Erwerbsausübung große Bedeutung zu, wenn das Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Dieses Merkmal hat aber keine Ausschlusswirkung für die positive Feststellung der Wohlfahrtspflege, wenn eine Gewinnabsicht zu bejahen ist, sofern diese nicht den Unternehmenszweck dominiert oder das soziale Gepräge in den Hintergrund drängt.
Normenkette: ,
SGB VII § 114 Abs. 1 Nr. 1
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 23.03.2016 S 1 U 6869/14
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23.03.2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 33.005,82 € festgesetzt.

Entscheidungstext anzeigen: