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LSG Bayern, Beschluss vom 16.06.2016 - 11 AS 261/16
Aufstockendes Arbeitslosengeld II Anzurechnendes Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit Vermeidbare Ausgaben Einkommensprognose
1. Ist die Höhe des Einkommens bei einer Leistungsbewilligung noch nicht hinreichend absehbar, ist eine Einkommensprognose vorzunehmen, und auf dieser Basis eine vorläufige Entscheidung (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 SGB III) zu treffen, wobei mit den insofern bewilligten Leistungen der aktuelle Lebensunterhalt gesichert werden können muss.
2. Tatsächliche Ausgaben, die ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges von Alg II entsprechen, sollen nicht vom Einkommen abgesetzt werden (§ 3 Abs. 3 Satz 1 Alg II-V).
Normenkette:
SGB II §§ 11 ff.
,
SGB II § 40 Ab. 2 Nr. 1
, ,
Alg II-V § 3 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: SG Würzburg 16.03.2016 S 18 AS 95/16 ER
Tenor
I.
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 16.03.2016 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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