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LSG Bayern, Beschluss vom 27.07.2016 - 11 AS 312/16
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Anforderungen an eine eheähnliche Lebensgemeinschaft
Zum Vorliegen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Ein Partnerschaft im Sinne von § 7 Abs 3a SGB II ist die Verbindung zweier Personen, wenn sie auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet, also über die Beziehung einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgeht.
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 3
,
SGB II § 7 Abs. 3a
,
SGG § 86b Abs. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 26.04.2016 S 16 AS 364/16 ER
Tenor
I.
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 26.04.2016 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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