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LSG Bayern, Beschluss vom 17.10.2017 - 11 AS 591/17
Minderung von Alg II Mehrere Streitgegenstände Keine Umdeutung einer unzulässigen Berufung
1. Liegen innerhalb eines Klageverfahrens mehrere Streitgegenstände vor, ist hinsichtlich der Zulässigkeit der Berufung danach zu differenzieren, ob die einzelnen Streitgegenstände vom Berufungsausschluss erfasst werden oder nicht.
2. Eine Umdeutung einer Berufung in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist grundsätzlich auch bei nicht rechtskundig vertretenen Klägern nicht möglich.
Normenkette:
SGG § 144 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Nürnberg 12.07.2017 S 13 AS 573/17
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.07.2017 - S 13 AS 573/17 - wird im Hinblick auf die Minderung verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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