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LSG Bayern, Urteil vom 20.07.2016 - 11 AS 861/15
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung Fettstoffwechselstörung Medizinische Gründe i.S. von gesundheitlichen Beeinträchtigungen
1. Für einen Mehrbedarf in angemessener Höhe müssen die notwendigen Aufwendungen über den im Regelbedarf nach § 20 SGB II bereits berücksichtigten Anteil hinausgehen, mit dem die laufenden Kosten eines typischen Leistungsberechtigten im Rahmen eines soziokulturellen Existenzminimums für eine ausreichende ausgewogene Ernährung im Sinne einer ausreichenden Zufuhr von Proteinen, Fetten, Kohlehydraten, Mineralstoffen und Vitaminen, im Ergebnis eine Vollkosternährung, bestritten werden können.
2. Voraussetzung sind weiter medizinische Gründe i.S. von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, eine kostenaufwändige Ernährung und ein Ursachenzusammenhang zwischen den medizinischen Gründen und der kostenaufwändigen Ernährung.
Normenkette:
SGB II § 7
,
SGB II § 19 Abs. 1
,
SGB II § 21 Abs. 5
,
SGB II § 20
Vorinstanzen: SG Würzburg 05.11.2015 S 9 AS 250/12
Tenor
I.
Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 05.11.2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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