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LSG Bayern, Urteil vom 11.10.2016 - 13 R 473/15
Rente wegen Erwerbsminderung Wegefähigkeit Schwere Leistungseinschränkung
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gehört zur Erwerbsfähigkeit auch das Vermögen, eine Arbeitsstelle aufzusuchen.
2. Das BSG hält dabei eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die es dem Versicherten nicht erlaubt, täglich viermal eine Fußstrecke von mehr als 500 Metern in weniger als 20 Minuten zurückzulegen, für eine derart schwere Leistungseinschränkung, dass der Arbeitsmarkt trotz vorhandenen vollschichtigen Leistungsvermögens als verschlossen anzusehen ist.
Normenkette: ,
SGB VI § 43 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Regensburg 01.06.2015 S 5 R 555/14
Tenor
I.
Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 1. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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