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LSG Bayern, Urteil vom 12.11.2015 - 14 R 731/14
Sozialversicherungsbeitragspflicht Gesellschafter-Geschäftsführer Ausschluss eines Beschäftigungsverhältnisses bei Sperrminorität Überlassung eines Dienstwagens
1. Der Gesellschafter einer GmbH kann grundsätzlich neben seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung in einem Beschäftigungsverhältnis zur GmbH stehen.
2. Allerdings schließt ein aus seiner Gesellschafterstellung herrührender rechtlich maßgeblicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft ein Beschäftigungsverhältnis dann aus, wenn der Gesellschafter im Bedarfsfall Einzelanweisungen an sich jederzeit verhindern kann.
3. Eine derart starke rechtliche Einflussmöglichkeit kann insbesondere in einem seinem Gesellschaftsanteil entsprechenden Stimmgewicht zum Ausdruck kommen oder ausnahmsweise auch in Form einer Sperrminorität, wenn der Betroffene damit rechtlich zugleich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner konkreten Tätigkeit abzuwehren.
4. Die Überlassung eines Dienstwagens sowie eines Mobiltelefons, die auch zu privaten Zwecken genutzt werden dürfen, ist im heutigen Berufsleben nicht mehr als arbeitnehmeruntypisch einzustufen, sondern durchaus bei leitenden Angestellten oder im Außendienst tätigen Mitarbeitern üblich.
Normenkette:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG München 20.05.2014 S 47 R 2095/13
Tenor
I.
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20.05.2014 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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