LSG Bayern, Beschluss vom 30.06.2006 - 15 B 328/03
Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren
Nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung kann von der bisherigen Praxis eines 20%igen Zuschlags gemäß § 3 Abs.3b ZSEG nur generell für die Zukunft abgewichen werden, nicht jedoch im Einzelfall ohne besondere sachliche Rechtfertigung. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
ZuSEG § 3 Abs. 3b
Vorinstanzen: SG München 25.06.2003 S 24 U 220/01