LSG Bayern, Beschluss vom 14.06.2006 - 15 B 365/05
Festsetzung einer Aufwandsentschädigung im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine behauptete Veruntreuung von Prozesskostenhilfen kann nicht streitgegenständlich sein. Sie bleiben daher auch beim Beschwerdewert
unberücksichtigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG München 01.07.2005 S 44 KR 470/04