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LSG Bayern, Urteil vom 13.03.2014 - 19 R 156/13
Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Rentenhöhe nach dem Fremdrentengesetz und der Begrenzung der Übergangsregelung für rentennahe Jahrgänge in Art. 6 § 4c FANG
1. Richtig ist, dass durch den Faktor aus § 22 Abs. 4 FRG und zusätzlich die Kürzung aus § 22 Abs. 3 FRG nur noch die Hälfte der Entgeltpunkte im Vergleich zu einer durchgehenden Beschäftigung in Deutschland vorliegen.
2. Der Spielraum der von der Rechtsprechung in einem derartigen Regelungszusammenhang dem Gesetzgeber zugebilligt worden ist, ist aber sehr groß, da es keine verfassungsmäßigen Vorgaben gibt, inwieweit Leistungen zu erbringen sind für Sachverhalte, die nicht mit einer Beitragszahlung zur deutschen Rentenversicherung verbunden sind.
Normenkette:
FANG Art. 6 § 4c
,
FRG § 15
,
FRG § 22 Abs. 4
,
FRRG § 22 Abs. 3
,
GG Art 14 Abs. 1
,
GG Art. 2
, ,
Vorinstanzen: SG Würzburg 29.01.2013 S 4 R 1248/11
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 29.01.2013 wird zurückgewiesen.
II.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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